Indikationen für eine Ernährungstherapie

Medizinische Ernährungstherapeutische Beratung

  • Übergewicht und Adipositas 
  • Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems: Schlaganfall, Herzinfarkt, Bluthochdruck
  • Fettstoffwechselstörungen
    erhöhte Cholesterin- und Triglyceridwerte 
  • Stoffwechselerkrankungen
    Diabetes mellitus Typ 1 und 2, erhöhte Leber- oder Harnsäurewerte 
  • Krankheiten der Verdauungsorgane
    Gallensteine, Pankreatitis, Zöliakie, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Divertikulitis
  • Nach chirurgischen Eingriffen
    Wippel-OP, Gastrektomie
  • Magen-Darm-Beschwerden
    Gastritis, Reflux, Reizdarmsyndrom, Obstipation, Diarrhoe 
  • Krebserkrankungen
    begleitend zur OP, Chemo- und Strahlentherapie und bei Gewichtsabnahme und Mangelernährung 
  • Krankheiten der Niere
    Nierensteine, Niereninsuffizienz, Dialyse 
  • Nahrungsunverträglichkeiten
    Histaminintoleranz, Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption
  • Nahrungsmittelallergien
    Milcheiweißallergie, Kreuzallergie 

Bei erhöhtem BMI und bereits vorhandenen Erkrankungen (z. B. Adipositas, Bluthochdruck, Diabetes mellitus Typ 2 u.a.), können Sie mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung eine ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGB V in Anspruch nehmen.

Präventionsberatung & Zusatzangebote

  • Storchennest
    Alles rund um die Schwangerschaft, Babypfunde und Beikost 
  • Ernährung und Basenfasten 
  • Familientisch
    gesunde Ernährung für Alle
  • Basiswissen Ernährung
    Erlernen einer gesunden Ernährungsweise 
  • GenussEcke
    Alles rund um eine gesunde Ernährung

 

Diese Präventionsberatungen werden in der Regel ebenfalls nach § 20 SGB V Prävention von den Krankenkassen bezuschusst.

 


Preise & weitere Infos

Ihr Weg zur Ernährungsberatung

Ernährungstherapeutische Beratung bei medizinischen Gründen:

  • Haben Sie Beschwerden und/oder eine Erkrankung, welche durch eine angepasste Ernährung gebessert werden können, wenden Sie sich direkt an Ihren Hausarzt.
  • Sie können im Vorfeld die Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung herunterladen und Ihrem Hausarzt ausgedruckt mitbringen, der diese dann ausfüllt.
Download
Notwendigkeitsbescheinigung.pdf
Adobe Acrobat Dokument 37.7 KB
  • Wenn Sie diese Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, wird ein Teil der Kosten in der Regel übernommen.
  • Ihre Krankenkasse entscheidet dann über den Umfang Ihrer Ernährungsberatung und die Höhe der Bezuschussung.

  • In der Regel müssen Sie bei mir in Vorkasse treten und erhalten die Kosten von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet.

 

Bei nicht-medizinischen Gründen/ Zusatzangebot

 

  • In der Regel erstatten die Krankenkassen auch meine Präventivberatungen/Zusatzangebote. Gerne informiere ich Sie persönlich über Ihre Möglichkeiten.
  • Sie können selbstverständlich jedes meiner Angebote auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen.

 

Terminvereinbarung und Ersttermin

  • Sie können Ihren Termin bei mir per Telefon oder Email vereinbaren.

  • Der Ersttermin dauert 60 min und dient zur Anamese und dem gemeinsamen Kennenlernen. 

Wie ist der Ablauf einer Ernährungsberatung?

Folgeberatungen und Ablauf

 

  • Die Folgeberatungen, falls in Ihrem Fall angezeigt, dauern 30 min
  • In den ersten Sitzungen bringe ich mehr über Sie und Ihre Ernährungsgewohnheiten in Erfahrung und analysiere diese.

  • Im Anschluss definieren wir Ihr persönliches Ziel. Beispielsweise eine Gewichtsabnahme oder das Erreichen besserer Blutwerte.

  • Ich begleite Sie daraufhin bei der Ernährungsumstellung und stehe Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie vereinbarte Termine innerhalb von 24 Stunden absagen sollten, da ich diese sonst berechnen muss. 
  • Am Ende Ihrer Sitzungen findet ein Abschlussgespräch statt, bei der die erlernten Umstellungen nochmals manifestiert und gestärkt werden.

 

Preis und  Kostenübernahme

Kostenübernahme bei medizinischer Indikation: Ernährungstherapeutische Beratung

 

Gesetzliche Krankenversicherung:In der Regel werden 1-6 Beratungen mit bis zu 80% von Ihrer Krankenkasse bezuschusst.

 

Private Krankenversicherung: Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, um Möglichkeiten der Bezuschussung zu erfahren.

 

Kosten der Präventionsberatung/Zusatzangebote

 

Die Zusatzangebote wie "Familientisch" oder Beratung zu Basenfasten können unter Umständen auch teilweise von der Krankenkasse bezuschusst werden. Gerne kläre ich dies mit Ihnen im Vorfeld.

 

Kosten der Sitzungen

Erstberatung | 60 min | 89,00€

Folgeberatungen | 30 min | 59,00€

Meine Antworten auf Ihre Fragen

Werde ich bei der Ernährungsberatung gewogen?


Nein, ich werde Sie weder wiegen, noch Sie nach Ihrem Gewicht beurteilen.

 

Sollte ich meine Laborwerte mitbringen?

 

Ja, wenn Sie aktuelle Laborwerte vorliegen haben, ist es für unsere gemeinsame Arbeit von Vorteil. Bringen Sie diese gerne zum Erstgespräch mit.

Am Ende Ihrer Ernährungsberatung könnten erneut Ihre Werte - und damit auch Ihr persönlicher Fortschritt - erfasst werden.

 

Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsberater*in und Diätassistent*in?

 

Die Begriffe "Ernährungsberatung" sowie "Ernährungsberater*in" sind nicht geschützt. Auch wenn gemeinhin und auf meiner Website meist von "Ernährungsberatung" die Rede ist, sind die fachlich korrekten Bezeichnungen, welche eine umfangreiche, staatlich geprüfte Ausbildung voraussetzen,  "Diätassistent*in" und "ernährungstherapeutische Beratung".

 

Was ist der Unterschied zwischen ernährungstherapeutischen Beratung und Ernährungsberatung?

 

Ich bin staatlich anerkannte Diätassistentin und habe dafür eine umfangreiche Ausbildung absolviert. Daher bin ich befähigt, ernährungstherapeutische Beratung (bei medizinischer Indikation) anzubieten. Darüberhinaus ergänze ich mein Angebot durch ernährungsoptimierende Beratung wie "Familientisch" oder zum Thema Basenfasten.

 

Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Ich freue mich auf Ihrer Kontaktaufnahme unter 015739260129 oder geniessen-prell@web.de