Bei erhöhtem BMI und bereits vorhandenen Erkrankungen (z. B. Adipositas, Bluthochdruck, Diabetes mellitus Typ 2 u.a.), können Sie mit ärztlicher Notwendigkeitsbescheinigung eine ernährungstherapeutische Beratung nach § 43 SGB V in Anspruch nehmen.
Diese Präventionsberatungen werden in der Regel ebenfalls nach § 20 SGB V Prävention von den Krankenkassen bezuschusst.
Ernährungstherapeutische Beratung bei medizinischen Gründen:
Bei nicht-medizinischen Gründen/ Zusatzangebot
Terminvereinbarung und Ersttermin
Folgeberatungen und Ablauf
Kostenübernahme bei medizinischer Indikation: Ernährungstherapeutische Beratung
Gesetzliche Krankenversicherung:In der Regel werden 1-6 Beratungen mit bis zu 80% von Ihrer Krankenkasse bezuschusst.
Private Krankenversicherung: Bitte informieren Sie sich direkt bei Ihrer Krankenkasse, um Möglichkeiten der
Bezuschussung zu erfahren.
Kosten der Präventionsberatung/Zusatzangebote
Die Zusatzangebote wie "Familientisch" oder Beratung zu Basenfasten können unter Umständen auch teilweise von der Krankenkasse bezuschusst werden. Gerne kläre ich dies mit Ihnen im Vorfeld.
Kosten der Sitzungen
Erstberatung | 60 min | 89,00€
Folgeberatungen | 30 min | 59,00€
Werde ich bei der Ernährungsberatung gewogen?
Nein, ich werde Sie weder wiegen, noch Sie nach Ihrem Gewicht beurteilen.
Sollte ich meine Laborwerte mitbringen?
Ja, wenn Sie aktuelle Laborwerte vorliegen haben, ist es für unsere gemeinsame Arbeit von Vorteil. Bringen Sie diese gerne zum Erstgespräch mit.
Am Ende Ihrer Ernährungsberatung könnten erneut Ihre Werte - und damit auch Ihr persönlicher Fortschritt - erfasst werden.
Was ist der Unterschied zwischen Ernährungsberater*in und Diätassistent*in?
Die Begriffe "Ernährungsberatung" sowie "Ernährungsberater*in" sind nicht geschützt. Auch wenn gemeinhin und auf meiner Website meist von "Ernährungsberatung" die Rede ist, sind die fachlich korrekten Bezeichnungen, welche eine umfangreiche, staatlich geprüfte Ausbildung voraussetzen, "Diätassistent*in" und "ernährungstherapeutische Beratung".
Was ist der Unterschied zwischen ernährungstherapeutischen Beratung und Ernährungsberatung?
Ich bin staatlich anerkannte Diätassistentin und habe dafür eine umfangreiche Ausbildung absolviert. Daher bin ich befähigt, ernährungstherapeutische Beratung (bei medizinischer Indikation) anzubieten. Darüberhinaus ergänze ich mein Angebot durch ernährungsoptimierende Beratung wie "Familientisch" oder zum Thema Basenfasten.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet? Ich freue mich auf Ihrer Kontaktaufnahme unter 015739260129 oder geniessen-prell@web.de